Geschäftsordnung
des Vereins „Brave Hunde Kiel e.V.“
Gebühren
bei Eintritt in den Verein (Probezeit):
Probezeit:
Gebühren bei Vollmitgliedschaft:
Gebührenentrichtung bei Übergang von Probe- zu Vollmitgliedschaft:
Aufnahmegebühr einmalig
Arbeitsstunden:
Jedes Mitglied des Vereins ist verpflichtet, eine festgelegte Anzahl von Arbeitsstunden pro Jahr zum Wohle des Vereins abzuleisten
(Erwachsene/Familien 5 Stunden, Jugendliche 3 Stunden). Diese Tätigkeiten bestehen in der Instandhaltung des Platzes, der Hilfe bei Veranstaltungen usw.
Die abgeleistete Arbeit wird dokumentiert (Liste, Datum, Zeitaufwand)
Die Arbeitsleistung kann alternativ bis zum Jahresende als Geldwert entrichtet werden. Die Zahlungsweise erfolgt bis zum 31.12. des Kalenderjahres in bar bei einem Vorstandsmitglied oder über
Bankeinzug.
Eine Arbeitsstunde entspricht folgendem Geldwert:
Nutzung des Hundeplatzes:
Die Nutzung des Platzes erfolgt zu den festgelegten Trainingszeiten.
Mitglieder des Vereins können in Absprache mit dem Vorstand den Platz außerhalb der Trainingszeiten nutzen.
Sie verpflichten sich, den Platz in ordnungsgemäßem Zustand zu hinterlassen.
Training (Arbeit mit den Hunden):
Mitglieder auf Probe:
Neue Mitglieder auf Probe führen ein Erstgespräch mit der Ausbildungsleiterin. Es dient dazu, Kenntnisse über den Hund/die Hunde zu erhalten, das Verhältnis von Mensch zu Hund zu erkennen und den
Ausbildungsstand des Hundes/der Hunde zu ergründen. Die Erkenntnisse dienen als Beratungsgrundlage und als Hilfe für die Konzeption des Trainings.
Mitglieder auf Probe haben das Recht, die ausgewiesenen Übungszeiten und die Spielstunden zu nutzen.
Vollmitglieder:
Vollmitglieder haben das Recht, die ausgewiesenen Übungszeiten zu nutzen.
Die Nutzung der Übungszeiten erfolgt durch
Übungsangebote:
Jeweils 1 – 2 mal pro Woche
allgemeines Training, bestehend aus
Jede Übungseinheit erstreckt sich über 60 Minuten oder 90 Minuten inclusive Freilaufzeiten.